Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag für Heilpraktiker für Psychotherapie


Gültig für: Praxis Innenfokus – Heilpraktiker für Psychotherapie Dipl.-Inf. (FH) Michael Göhring
Stand: 27.09.2019


§ 1 Anwendbarkeit der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.


§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Klienten anwendet.
b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker für Psychotherapie über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker für Psychotherapie befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.
c) In der Regel werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker für Psychotherapie schriftlich zu erklären.
d) Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.


§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Jedoch ist eine Therapie ohne ausreichend aktive Mitwirkung in der Regel nicht möglich. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist somit berechtigt, die Therapie abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere, wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt bzw. verhindert.


§ 4 Terminbuchung und Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klient vereinbart sind, gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung auf https://innenfokus.de veröffentlichten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
b) Der Klient ist darüber informiert, dass der Heilpraktiker für Psychotherapie keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Abklärung einer etwaigen Kostenübernahme durch z.B. eine private Voll- oder Zusatzversicherung, ist vom Klienten im Vorfeld zu leisten. Ebenso ist eine entsprechende Antragsstellung Aufgabe des Versicherten bzw. Klienten.
c) Die Terminvereinbarung findet in der Regel über die Online Terminbuchung auf https://innenfokus.de Dabei sind die dort angegebenen Honorare und Zahlungsmodalitäten gültig. Zusätzlich können Termine in direkter Absprache per Telefon oder Email oder im Gespräch vor Ort mit dem Heilpraktiker für Psychotherapie vereinbart werden.
d) Die Honorare sind gemäß den Zahlungsanweisungen bei der Online Terminbuchung auf https://innenfokus.de zu bezahlen.
e) Im Falle kostenpflichtiger Termine vor Ort in der Praxis, welche ohne Vorauszahlung vereinbart oder gebucht wurden, sind diese für und bei jedem Termin vor Ort vom Klienten in bar gegen Quittung oder per EC-Karte an den Heilpraktiker für Psychotherapie zu bezahlen.
f) Bei Nichterscheinen des Klienten zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Mitteilung (z.B. durch telefonische Nachricht auf dem Praxis-Anrufbeantworter), schuldet dieser dem Heilpraktiker für Psychotherapie unabhängig vom Grund für den Ausfall eine Ausfallgebühr in voller Höhe des Honorars, das er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre.
g) Der Klient kann einen vereinbarten Termin bis mindestens 24 Stunden davor ohne Ausfallgebühr absagen oder verlegen.
h) Sagt der Klient einen Termin per Mitteilung (B. durch telefonische Nachricht auf dem Praxis-Anrufbeantworter) innerhalb 24 Stunden zuvor ab, schuldet dieser dem Heilpraktiker für Psychotherapie eine Ausfallgebühr in Höhe der Hälfte des Honorars, das er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre.
i) Im Falle der Absage von Terminen durch den Klienten, welche dieser im Voraus bezahlt hat, erfolgt eine Rückerstattung des bezahlten Betrags per Banküberweisung an ein vom Klienten anzugebendes Konto unter Abzug der ggf. gemäß f) und h) zu entrichtenden Ausfallgebühr.
j) Ausfallgebühren sind vom Klienten innerhalb von 10 Tagen zu entrichten durch Überweisung auf das Praxiskonto des Heilpraktikers für Psychotherapie.
k) Terminabsagen von Seiten des Heilpraktikers für Psychotherapie bedürfen keiner Angabe von Gründen und werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Heilpraktiker für Psychotherapie.
l) Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung nach § 7
m) Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Klienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers für Psychotherapie keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker für Psychotherapie empfohlen oder verordnet und vom Klienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Klient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
n) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker für Psychotherapie oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle (Absatz g) können diese Produkte vom Heilpraktiker für Psychotherapie in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.


§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b) Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach §2 Absatz b den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Heilpraktikerleistungen nach § 2 Absatz b) nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.


§ 6 Vertraulichkeit der Therapie
a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
c) Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
d) Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
e) Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker für Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte.
f) Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Therapie aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten


§ 7 Rechnungsstellung
a) Neben den Quittungen nach § 4 (im Falle von Zahlung vor Ort mit EC-Karte auf Wunsch per Email) erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen und die Praxis-Anschrift des Heilpraktikers für Psychotherapie, den Namen und die Anschrift und des Klienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
b) Wünscht der Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Klienten.


§ 8 Nutzungsrechte
Die mit Klienten erarbeiteten, überlassenen oder erlangten Unterlagen und Konzeptionen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt, sie sind nach dem Urheberrecht geschützt. Eine Vervielfältigung oder weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Heilpraktiker für Psychotherapie. Hierfür kann ggf. eine zusätzliche Vergütungspflicht entstehen. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.


§ 9 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag / den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.


§ 10 Streitbeilegung
Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / des Behandlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.


§ 12 Gerichtstand
Zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Fürth.