Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt leider nur in Ausnahmefällen die Kosten für Psychotherapie bei einem Heilpraktiker. Dies gilt leider unabhängig davon, wie wirksam und effizient die zum Einsatz kommenden wissenschaftlich erforschten Methoden sind.
Verfügst Du über eine private Krankenversicherung oder eine entsprechende Zusatzversicherung, ist evtl. eine Kostenerstattung bzw. Bezuschussung möglich. Dies hängt u.a. von Deinem Vertrag und der Diagnosestellung nach ICD-10 ab. Am besten, erkundige Dich diesbezüglich direkt bei Deiner Versicherung. Beratung und Coaching werden grundsätzlich von keiner Krankenversicherung übernommen.
Nachteile krankenkassenfinanzierter Psychotherapie:
Du musst von mir als Deinem Therapeuten gegenüber der Versicherung als “krank” dargestellt werden. Ohne Krankheit auch keine Therapie, so die Sicht der Krankenkasse. D.h., in Deiner Akte befindet sich dann die Diagnose einer psychischen Erkrankung (wie z.B. Depression, Angststörung, Anpassungsstörung, Zwangsstörung, etc.).
Genau diese Aktenlage kann sich insbesondere dann problematisch auswirken, wenn eine Gesundheitsprüfung verlangt wird. Häufig werden dabei die letzten 5-10 Jahre abgefragt und durchleuchtet.
Mögliche Fälle und Folgen sind:
- Keine Übernahme in ein Beamtenverhältnis.
- Ablehnung bei Wechsel in die private Krankenversicherung oder entsprechende hohe Risikoaufschläge. Das gleiche gilt für den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen bei gesetzlich Versicherten.
- Ablehnung oder erhebliche Mehrkosten beim Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Ablehnung oder erhebliche Mehrkosten beim Abschluss einer Lebensversicherung.
- Ablehnung von Krediten, wenn als Sicherheit z.B. eine Risikolebensversicherung verlangt wird.
Beispiel: Beim Vertragsabschluss mit Versicherungen bist Du verpflichtet, diagnostizierte psychische Störungen offen zu legen. Häufig wird derart gefragt: “Haben Sie in den letzten 10 Jahren eine Psychotherapie gemacht oder ist Ihnen eine Psychotherapie empfohlen worden?”. Verschweigen oder unwahrheitsgemäßes Antworten kann zur Kündigung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!